Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schopp GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Schopp GmbH und ihren Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Leckageortung, Feuchtigkeitsmessung, Bauwerksdiagnostik und damit zusammenhängender Untersuchungs- und Dokumentationsleistungen.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den jeweiligen Bestimmungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Schopp GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der jeweils vereinbarten Untersuchungs-, Mess- und Ortungsleistungen.
Welche Verfahren zum Einsatz kommen, richtet sich nach dem festgestellten Schadensbild, den örtlichen Gegebenheiten sowie der technischen Eignung des jeweiligen Verfahrens. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Verfahrens besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Schopp GmbH führt insbesondere Leistungen in den Bereichen Feuchtigkeitsmessung, Thermografie, Endoskopie, Formiergas-Ortung, Leitungsortung, Färbemittel-/Farbtests, Druckprüfungen sowie Füllstands- und Dichtigkeitsprüfungen durch.
Die Schopp GmbH schuldet grundsätzlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Untersuchung, nicht jedoch das Vorliegen eines bestimmten Untersuchungsergebnisses oder die erfolgreiche Auffindung einer Leckage.
Eine Leckageortung stellt eine technische Untersuchung dar. Das Ergebnis beschreibt die aufgrund der eingesetzten Verfahren festgestellten bzw. vermuteten Schadstellen und deren örtliche Zuordnung.
§ 3 Durchführung der Leckageortung
Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage der bei Auftragserteilung und vor Ort vorhandenen Informationen.
Die Schopp GmbH entscheidet unter Berücksichtigung des Schadensbildes über die geeigneten Untersuchungs- und Messverfahren.
Mess- und Ortungsverfahren können technische Grenzen aufweisen. Insbesondere können bauliche Gegebenheiten, Materialien, Zugänglichkeit, Leitungsverläufe oder bereits vorhandene Schäden die Untersuchung beeinflussen.
Das Ergebnis einer zerstörungsarmen Untersuchung kann gegebenenfalls durch eine gezielte Öffnung des betroffenen Bauteils zu überprüfen sein. Die Durchführung von Öffnungs-, Aufbruch-, Reparatur- oder Wiederherstellungsarbeiten ist nicht Bestandteil der Leckageortung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat der Schopp GmbH alle ihm bekannten Informationen zur Schadenssituation zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere bekannte Leitungsverläufe, frühere Schäden, vorhandene Baupläne sowie Informationen über bereits durchgeführte Reparaturen oder Untersuchungen, soweit diese für den Auftrag relevant sind.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu untersuchenden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Soweit für die Untersuchung erforderliche Zugänge, Räume oder technische Einrichtungen nicht zugänglich sind, kann dies die Durchführung und das Ergebnis der Untersuchung beeinflussen.
§ 5 Öffnungen und weiterführende Arbeiten
Die Schopp GmbH verfolgt das Ziel, Schadstellen möglichst gezielt zu lokalisieren und unnötige Öffnungen zu vermeiden.
Eine zerstörungsarme Untersuchung kann jedoch nicht garantieren, dass keinerlei Öffnungen erforderlich werden.
Notwendige Öffnungs-, Demontage-, Aufbruch-, Reparatur- oder Wiederherstellungsarbeiten sind vom Kunden bzw. einem hierfür beauftragten Fachbetrieb durchzuführen, sofern sie nicht ausdrücklich als zusätzliche Leistung vereinbart wurden.
Die Schopp GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Wiederherstellung geöffneter Bauteile, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
§ 6 Dokumentation
Die Ergebnisse der Untersuchung können – abhängig vom Auftrag und den eingesetzten Verfahren – dokumentiert werden.
Bestandteil der Dokumentation können insbesondere sein:
Ortungsskizze
Bildbericht mit beschrifteten und zugeordneten Fotos
Leckageortungsbericht
Umfang und Form der Dokumentation richten sich nach dem jeweiligen Auftrag.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem bei Auftragserteilung vereinbarten Preis bzw. Angebot.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Verbrauchern werden Preise grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
§ 8 Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Untersuchungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die die Schopp GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere fehlender Zugangsmöglichkeiten, unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten oder höherer Gewalt, berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Termins.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
Die Schopp GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Schopp GmbH nur, soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Die Schopp GmbH haftet nicht für Schäden oder Einschränkungen des Untersuchungsergebnisses, die auf nicht erkennbaren baulichen Gegebenheiten, nicht zugänglichen Bereichen oder technischen Grenzen der eingesetzten Untersuchungsverfahren beruhen, soweit diese nicht von der Schopp GmbH zu vertreten sind.
§ 10 Untersuchungsergebnisse
Untersuchungsergebnisse beruhen auf den zum Zeitpunkt der Untersuchung vorhandenen Gegebenheiten und den eingesetzten technischen Verfahren.
Ein Ortungsergebnis stellt eine technische Feststellung bzw. Eingrenzung der vermuteten Schadstelle dar. Eine absolute Garantie, dass sich die Schadstelle ausschließlich oder exakt an der bezeichneten Stelle befindet, kann aufgrund der technischen und baulichen Rahmenbedingungen nicht übernommen werden.
Soweit eine Öffnung zur endgültigen Feststellung der Schadensursache erforderlich ist, dient das Ortungsergebnis als Grundlage für die Festlegung eines geeigneten Öffnungsbereichs.
§ 11 Abgrenzung zu Gutachter- und Sachverständigenleistungen
Die Schopp GmbH erbringt technische Untersuchungs- und Ortungsleistungen. Die Erstellung von Schimmelgutachten oder die Tätigkeit als Sachverständiger ist nicht Gegenstand der angebotenen Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 12 Stornierung durch den Kunden
Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, soll die Schopp GmbH möglichst frühzeitig informiert werden.
Soweit gesetzlich zulässig, können bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen Kosten entstehen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die unter das gesetzliche Widerrufsrecht fallen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass die beauftragte Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird eine entsprechende Erklärung eingeholt. Für die Belehrung über das Widerrufsrecht und das Erlöschen des Widerrufsrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Eigentum und Nutzungsrechte an Unterlagen
Von der Schopp GmbH erstellte Ortungsskizzen, Berichte, Messdokumentationen und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden für den mit dem Auftrag verbundenen Zweck verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende gewerbliche Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung der Schopp GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz der Schopp GmbH vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.